Die WEEE zielt auf die Reduzierung von Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten elektrischen und elektronischen Geräten. Diese Richtlinie des Europäischen Rates regelt die umweltpolitischen Belange und kann jederzeit verschärft werden. Die Verabschiedung dieser Richtlinie erfolgt voraussichtlich im 3.Quartal 2002. Nach der Verabschiedung beginnt die Zeit für die Inkraftsetzung.
Die RoHS enthält die Regelungen für den Binnenmarkt und kann nicht mehr verändert werden. Nach Artikel 4 dieser Verordnung ist ab 01.01.2007 für neu in den Verkehr gebrachte Elektronikprodukte die Bleifrei ‐ Verordnung geltend. Ziel der RoHS ist die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro ‐ und Elektronikgeräten.
Die Richtlinie gilt für die WEEE ohne die Kategorie 8, 9, Glühlampen und Leuchten in Haushalten. Danach dürfen neu in Verkehr gebrachte Elektro ‐ und Elektronikgeräte von Ausnahmen abgesehen folgende Stoffe nicht enthalten: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) bzw. polybromierte Diphenylether (PBDE) Fall erforderlich werden Konzentrationshöchstwerte festgelegt. Mindestens alle vier Jahre wird jede Ausnahmeregelung überprüft. Aktuell gilt die Ausnahmeregelung für Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom in:
- Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen und Leuchtstoffröhren
- Blei in Lötmitteln mit hohem Schmelzpunkt (d.h. Zinn ‐ Blei ‐ Lötlegierungen mit mehr als 85 % Blei)
- Blei in Lötmitteln für Server, Speichersysteme und Storage ‐ Array ‐ Systeme (Freistellung bis 2010)
- Blei in Lötmitteln für Netzinfrastrukturausrüstungen für Vermittlung, Signalverarbeitung, Übertragung und Netzmanagement im Telekommunikationsbereich
- Blei in keramischen Elektronikbauteilen (z.B. piezoelektronische Bauteile).
Christiane Schnepel, Umweltbundesamt Berlin
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