von Dr. Constantin Herrmann, PE Europe
Die Eckpunkte der im Sommer 2005 in Kraft getretenen Richtlinie EuP sind:
- produktbezogener Umweltschutz
- Schwerpunkt: Energieeffizienz, Lebenszyklussicht, Nachweispflicht über umweltliche Analysen und Handlungen
- freiwillige Selbstverpflichtung ist erlaubt. Doch es gibt vermehrt Bestimmungen für implementierte Maßnahmen.
- Umwelteffekte (nicht nur der Energieverbrauch) eines jeden Produktes sollen in allen Lebenszyklen bekannt und dokumentiert sein.
- Ständige umweltliche Verbesserung der Akteure ist das Ziel.
Im Sinne der EuP ‐ Verordnung muss ein Unternehmen die Herstellung, Nutzung und Entsorgung des energieverbrauchenden Gerätes nachweisen, d.h. eine auf die Umwelteffekte ausgerichtet Analyse über den Lebenszyklus des Produktes nachweisen. Das dazu notwendige Umweltprofil setzt sich aus den verwendeten Materialien und Energien, aus der Art der Herstellung und den Emissionen am Herstellungsort zusammen.
Hilfreiche Werkzeuge für die Betrachtung sind:
- Öko ‐ Checklisten,
- Öko ‐ Bilanzen,
- Materialdeklarationen,
- End of Life ‐ (EoL ‐ )Bewertungsmethoden,
- Festlegen eines Umweltbeauftragten und
- Nutzung eines Umweltmanagementsystemes
Ein Umweltmanagementsystem muss die Umweltpolitik, die Umweltziele und Umweltvorgaben gemeinsam betrachten und von allen Abteilungen innerhalb des Unternehmens getragen werden. Insgesamt kann das Ökodesign als zusätzliche Entwicklungstätigkeit gesehen werden.
Vortragsort: 18. BFE ‐ Jahrestagung bei Vogel Business Medien, Würzburg
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