Um die Konformität der EU ‐ RoHS sicherzustellen, muss eine weltweit einheitliche Testmethode festgeschrieben werden. Die IEC 62321 formuliert ein standardisiertes Verfahren für den Konformitätstest. Der Entwurf des IEC TC111 (Working Group 3) wird zurzeit überarbeitet. Bei der Bestimmung des Schadstoffgehaltes wird das Screening mit der Röntgenfluoreszenz ‐ Analyse sowie eine weitere Analytik mit Aufschluss der Stoffe und UV ‐ Spektroskopie vorgegeben. Offene Punkte sind die Aussage über die Probe (homogener Werkstoff ), eine Demontagevorschrift und Bewertungsvorschriften.
Die EU ‐ RoHS schlägt weltweit Wellen. In Südkorea liegt ein Entwurf vor, mit dessen in Kraft treten zum 01.07.2007 gerechnet wird. In Kalifornien (USA) tritt zum 01.07.2007 eine Fassung mit einer Begrenzung des Geltungsbereiches in Kraft. Japan regelt die Beschränkung der Schadstoffe und Schonung ihrer Ressourcen mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Industrie. In Australien werden diesbezügliche Gespräche geführt und Taiwan will die dortige Industrie unterstützen.
Die China ‐ RoHS ist zum 01.03.2007 mit der 1. Stufe in Kraft getreten. Es gibt hierfür keine offizielle Übersetzung, in Streitfällen gilt die chinesische Fassung. Es gilt ein 2 ‐ Stufenplan für die Umsetzung. In der 1. Phase gilt eine Kennzeichnungspflicht der EIP ‐ Produkte mit gefährlichen Stoffen, während in der 2. Phase in einem Produktkatalog die Stoffverbote für eine Auswahl von Produkten spezifiziert aufgelistet werden. Dieser Katalog ist noch in der Bearbeitung. In der 2. Phase müssen die im Katalog genannten Produkte durch ein chinesisches Institut zertifiziert werden.
Der Geltungsbereich, unterschiedlich zu den Produktkategorien in der EU ‐ RoHS, gilt für alle in China hergestellten und importierten Produkte, jedoch nicht für exportierte Waren. Ein weiterer Unterschied sind dieKonzentrationsgrenzen der Schadstoffe. Im Gegensatz zur EU ‐ RoHS sind in der China ‐ RoHS die Gewichtsprozente in drei Klassen eingeteilt.
Die Expertin empfiehlt zur Einhaltung der China ‐ RoHS
- ist der Geltungsbereich zu prüfen,
- sind die abweichenden Regelungen zu beachten,
- ist die Kennzeichnungspflicht durchzuführen,
- und für die Phase 2 bereits die Produktinhaltsstoffe zu erfassen,
- ist die Zeit für das Zertifizierungsverfahren einzuplanen.
von Dr. Jutta Müller, IZM/FhG Berlin
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