Die Erfüllung der WEEE-Richtlinie, Abfallbeseitigung, läuft in Deutschland gegenüber anderen Staaten zufriedenstellend.
Die Rohstoffbeschränkungen der RoHS in den Kategorien 8 und 9 sind noch nicht entschieden. Bezüglich der Kategorie 9 ist eine ERA-Studie in Überarbeitung. Generell werden weitere Ausnahmen, wie in der Richtlinie vorgeschrieben, geplant. Inwieweit diese in der REACH untergebracht werden sollen, ist noch nicht entschieden. Vom BMU ist als Handlungshilfe eine Broschüre mit einem Entscheidungsbaum erhältlich. Die bisher genehmigten Ausnahmen sind aus den EU-Dokumenten ersichtlich.
Die Ausnahme für DECA-BDE in Polymeranwendungen wurde für nichtig erklärt. Weiter sind drei Ausnahmen von der TAC angenommen, aber noch nicht rechtskräftig. Weitere sieben sind vorgeschlagen, müssen aber noch bearbeitet werden. Bezüglich der Grenzwerte und Bezugsgrößen ist eine Definition in der FAQ der EU-Kommission enthalten.
Das Öko-Institut hat zum RoHS-Review die ursprüngliche Liste von 3000 Substanzen auf 46 verdichtet.
Die EuP ist eine Rahmenrichtlinie mit Durchführungsmaßnahmen. Der Zeitplan sieht vor, dass im Laufe des Jahres 2008 die ersten Durchführungsmaßnahmen umgesetzt werden. Diese Anforderungen können die Produktqualität beeinflussen und zu Marktbereinigungen führen. Die Umsetzung muss ohne nationale Änderungen durchgeführt werden. Die Kennzeichnung wird das CE-Zeichen sein, wobei eine verstärkte Marktbeobachtung geplant ist. Bedauerlicherweise ist die Industrie in den Konsultationsgremien nicht eingebunden.
In der Chemikalienverordnung REACH werden eindeutige Regelungen für die Zulassung festgelegt. Die Beweislast wird umgekehrt. Für die Vermarktung müssen die Materialdaten
in der dafür vorgesehenen Stelle in Helsinki registriert sein. Die Informationen über die Materialdaten laufen Upstream sowie auch Downstream. Durch die zu befürchtenden Stoffeinschränkungen können Folgen auf die Downstream user zukommen.
von Bernhard Klee, ZVEI
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