MR Arno Fricke, Niedersächsisches Ministerium für Umweltschutz
Der Arbeitskreis 13 der 4. Niedersächsischen Regierungskommission Umweltmanagement und Kreislaufwirtschaft untersucht die ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur WEEE, RoHS und EEE, wie Produktverantwortung, Rückführungslogistik, Beschaffungswesen und Normen für die Verwertung des Elektronikschrottes. In den Beratungsprozess der WEEE wurden Empfehlungen gegeben zum Geltungsbereich, zur geteilten Produktverantwortung zum Verwertungsquotensystem sowie Erfassung und Monitoring. Empfehlungen zur RoHS betrafen das Bleiverbot; Empfehlungen zur EEE das Erfassungsquotensystem.
Mit seinen Empfehlungen zur WEEE konnte sich der Arbeitskreis nicht durchsetzen. Um zum Bleiverbot in der RoHS Empfehlungen zu geben, wurden die Substitute und die Ressourcen untersucht. Aus der ökologischen Relevanz der Substitute und anderen klärungsbedürftigen Fragen hat der Arbeitskreis Empfehlungen abgeleitet. Die Empfehlungen für die Ausnahmen des Bleiverbotes wurden zum großen Teil in den Anhängen aufgenommen. Ferner wurden die Randbedingungen betrachtet und in die Empfehlungen mit eingearbeitet. Dazu gehören:
- Kennzeichnung von Geräten, Bauteilen oder Komponenten,
- Festlegung von Bagatellgrenzen,
- Forschungs ‐ und Entwicklungsarbeiten zum Einsatz von Substituten,
- Überprüfung der im Anhang genannten Ausnahmen.
Wichtig für die Umsetzung der Richtlinien sind Messpunkte für ein Monitoring der Verwertungsquoten unterschieden nach Privatverbrauchern und Verbraucher in der Industrie und im Gewerbe, um die Stoffströme an zentralen Stellen zu erfassen.
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