Nicht bei der RoHS, sondern auch alle anderen Richtlinien für Stoffverbote, so auch die ELV (Altautorichtlinie), werden Ausnahmeregelungen ständig geprüft. Die Überprüfung geschieht mindestens alle 4 Jahre. Erstmals läuft der Vorgang in einem öffentlichen Review-Prozess ab. Die Begutachtung wird vom Ökoinstitut Fraunhofer/IZM durchgeführt. Die Aufnahme neuer Ausnahmen geschieht kontinuierlich.
Das Ziel dieser Gutachten ist das Zulassen notwendiger Ausnahmen und das Verhindern unnötiger. Damit wird für die Industrie eine sichere Basis geschaffen. Für die Annahme von Ausnahmeregelungen sind feste Bedingungen vorgegeben. Ökonomische Gründe werden nicht anerkannt, die Beurteilung geschieht strikt nach Art.5 (1) (b). Der Ablauf einer Änderung ist wie folgt, Einreichung des Antrages bei der Generaldirektion Umwelt, Sammlung der Anträge in der Kommission, öffentliche Stakeholder-Consultation im Internet und dann der Beschluss zur Auswertung durch externe Gutachter. Die Gutachter geben Empfehlungen an die KOM in monatlichen Berichten.
Von den bisher eingereichten Anträgen wurde rund ein Drittel zur Annahme empfohlen. Zur Genehmigung der Annahme ist die Einbindung des TAC und der PE (Komitologie) notwendig. Bei Übereinstimmung der Gremien tritt die KOM-Entscheidung in Kraft, ansonsten muss eine Entscheidung des Rates in drei Monaten erfolgen oder die KOM-Entscheidung ist bindend.
Als Erfahrungswerte gelten:
- keine Ausnahme, wenn irgendwo eine RoHS-konforme Lösung vorhanden ist;
- das Verfahren kann länger als 1 Jahr dauern;
- die KOM gibt keine Rückäußerung über abgelehnte Anträge;
- ob das Produkt zum Geltungsbereich der RoHS gehört muss der Antragsteller selbst prüfen;
- auch nichttechnische Gründe können zur Annahme führen, wenn Vorteile für die Umwelt, den Verbraucherschutz überwiegen;
- die RoHS hat klaren End-of-Live-Bezug , das bedeutet Ablehnung bei argumentativen Themaverfehlungen.
von Dr. Otmar Deubzer, IZM Berlin
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