Dr. Udo Krischke, Fresenius
Es gibt zwei Möglichkeiten, um die RoHS-Konformität sicherzustellen:
- Die Selbstdeklaration: Voraussetzung dafür ist die genaue Kenntnis der eigenen Produkte und die Zuverlässigkeit der Informationen vom Hersteller.
- Die analytische Qualitätssicherung: Hierbei müssen qualifizierte Institute punktuelle Kontrollen und vollständige Analysen vornehmen.
Beim Bewerten hinsichtlich RoHS ohne Zerlegen des Produktes werden die limitierten Substanzen gemeinsam erfasst. Einzelheiten sind somit nicht bewertbar. Bei einer Bewertung mit einfacher Zerlegung ist bereits eine tiefergehende Prüfung möglich. Erst die Analyse mit detaillierter Zerlegung ermöglicht eine genauere Überprüfung auf die in der RoHS genannten Schadstoffe. Die Bewertung auf Werkstoffebene ist praktisch nur für ein homogenes Material gegeben. Die beiden letztgenannten Bewertungen sind sehr zeitaufwändig und kostenintensiv. Ein weiteres Problem ist die Homogenität der Proben. Komplexe Bauelemente lassen nur nach Zerkleinern in Pulverform einen Aufschluss des gesamten Materials zu.
Zum Vorbereiten der Proben stehen unterschiedliche Werkzeuge zur Verfügung: Hebelschere, Schneidmühle, Zentrifugalmühle, Schwingmühle bzw. eine Aufbereitung unter flüssigem N2.
Bei den Untersuchungsverfahren wird zwischen einem Übersichtsverfahren (schnell aber nicht selektiv) und den spezifischen Methoden (sicher und selektiv, aber aufwändig) unterschieden. Als Übersichtsverfahren bietet sich das RFA-Screening an. Eine Überprüfung sollte nur geschultes Personal durchführen.
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