Rainer Taube, Taube Elektronik GmbH
Der Nachweis der RoHS-Konformität ist sehr schwierig. Die Konformitätserklärungen der Bauteilelieferanten reichen nicht aus. Eine Wareneingangs‐ und Warenausgangskontrolle sind nötig, sowie das Überwachen der Verbrauchsmaterialien.
Erschwerend kommt hinzu, dass rechtssichere Konformitätserklärungen noch nicht für alle Materialien zu erhalten sind. Die unterschiedliche Auslegung der Begriffe „Bleifrei“ und „RoHS-konform“ verursacht Verwirrung. Bei vielen Zulieferern stößt die Nachfrage nach einer Konformitätserklärung für die Hilfsstoffe und auf Deklarierung der Verbotsstoffe in den Bauteilen noch auf Unverständnis.
Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) entstehen Probleme, bei denen oft durch räumliche Gegebenheiten die exakte Trennung zwischen bleihaltigen und ROHS-konformen Prozessen nicht möglich ist. Nur ein RoHS-konformer Prozess mit folgenden Voraussetzungen schafft Abhilfe:
- eindeutige Kennzeichnung der Materialien,
- durchgängige Fertigungs ‐ Dokumentation (Traceability),
- getrennte Lagerhaltung der Materialien.
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