Bernhard Klee, ZVEI
Für die Umsetzung der Umwelt‐Richtlinien besteht ein 6‐Punkte‐Programm des Europäischen Rates. Der wichtigster Punkt: Es darf keinen nationalen Alleingang geben. Derzeit ist der Stand folgender:
IPP/EEE: Der Zeitplan sieht folgende Schritte vor: einen neuen Richtlinienvorschlag in 2003; im Jahr 2005 Beratung im europäischen Parlament und im Rat; 5 Jahre Übergangsfrist und Inkrafttreten im Jahr 2010. Die Ergebnisse des EEE‐Workshops können im Internet verfolgt werden unter https://europa.neu.int/enterprise /electr_equipment/eee/workshop.htm
Europäische Chemikalienpolitik: Die EU‐Kommission erstellt ein Weißbuch zu den Auswirkungen auf die Chemieindustrie und der nachgelagerten verarbeitenden Industrie. Ziel ist der Schutz der Gesundheit und der Umwelt. Diese soll erreicht werden durch eine größere Informationsdichte und eine Erhöhung der Transparenz.
Altfahrzeug ‐ Richtlinie: Die Altfahrzeug ‐ Richtlinie ist seit September 2000 in Kraft. Wesentlicher Inhalt ist das Stoffverbot von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom. Ausnahmeregelungen wurden überprüft und weiterhin die Gruppe 8 und 9 von Stoffverboten ausgenommen, z.B. Blei in Akkus, Blei in Batterien, Blei in Auswuchtgewichten, Blei in elektrischen Bauteilen, Cadmium in Batterien von Elektrofahrzeugen. Es wird für das Kraftfahrzeug‐Recycling eine Grenze von 60 Gramm Blei je Fahrzeug festgelegt.
WEEE und ROHS: In der ROHS sind die Stoffverbote und ‐beschränkungen geregelt. Die von dieser Richtlinie erfassten Gerätekategorien sind im Anhang IA und IB aufgeführt. Weitere Informationsquellen sind die Internetseiten des ZVEI
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